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Ingenieur- und Vermessungsbüro Fache
Dipl.-Ing.(FH) Steffen Fache
öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Pietzschstraße 5a
01159 Dresden

Telefon:
0351 414420
E-Mail:
info@fache.de
Ingenieur- und Vermessungsbüro Fache Dresden

„...Vermessung auf den Punkt gebracht.“

Ihr Partner für Kataster- und
Ingenieurvermessungen.

Ob Sie eine Frage zu Vermessungsleistungen haben oder konkrete Vermessungsaufträge vergeben möchten - wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Kataster- und Ingenieurvermessungen.

Wenden Sie sich an uns.

Wir beraten Sie gern.

Tel.: 0351 414420

Vermessungskosten

Beratung und Kosteninformation

Die Kosten bei Katastervermessungen berechnen sich nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. (Sächsische Vermessungskostenverordnung –SächsVermKoVO) in der jeweils gültigen Fassung. Am 29.06.2019 ist die derzeit gültige SächsVermKoVO in Kraft getreten.

2. SächsVermKoVO vom 29. Juni 2019

2. SächsVermKoVO - Anlagen vom 29. Juni 2019

Wenn Sie eine Katastervermessung beantragen möchten, berate ich Sie gern und erstelle Ihnen eine Kosteninformation. Damit diese so präzise wie möglich erstellt werden kann, benötige ich neben den allgemeinen Angaben wie Gemeinde und Gemarkung, folgende kostenrelevante Angaben:

    • Bei Flurstücksbildungen einen Plan (am besten auf der Grundlage eines Auszugs aus der Liegenschaftskarte) mit Eintrag der gewünschten neuen Grenze. Dazu sollte eine Angabe zur ungefähren Flächengröße des oder der neuen Flurstücke gemacht werden. Zur Bestimmung des oder der kostenpflichtigen Trennstücke benötige ich eine Angabe zum Zweck der Flurstücksbildung (z.B. welche Teile sollen verkauft oder an welchen Teil besteht ein Interesse zur Flurstücksbildung). Gern berate ich Sie bei der Festlegung des neuen Grenzverlaufs. Gern erstelle ich Ihnen eine Kartengrundlage, in die sie den gewünschten Grenzverlauf eintragen können.
  • Bei Grenzwiederherstellung benötige ich für die Erstellung der Kosteninformation die Anzahl der zu beantragenden Grenzpunkte am jeweiligen Flurstück.
    • Bei der Gebäudeaufnahme werden für die Kosteninformation die Grundfläche des zu beantragenden Gebäudes oder Gebäudeteils und die Anzahl der Gebäude/-teile benötigt..
  • Bei der Langgestreckten Anlage werden die Bezeichnung der Anlage (z. B. Straßenklassifizierung oder Gewässerklassifizierung) und die Länge der geplanten Strecke benötigt. Finden innerhalb der Vermessung an Langgestreckten Anlagen auch Flurstückbildungen (z. B. für Grunderwerb) statt, wird auch die Anzahl der neu zu bilden Flurstücke benötigt. Auch hier lassen sich die tatsächlich anfallenden Kosten am besten abschätzen, wenn zur Kostenermittlung ein Plan (z. B. beim Ausbau von Straßen einen Grunderwerbsplan) vorliegt.